Hinweisgebersystem

Die TROPPER DATA SERVICE AG ist mit ihrer gesamten Geschäftstätigkeit stets dem rechtmäßigen und ethischen Handeln verpflichtet. Konkrete Hinweise auf Verstöße und Missstände sind wichtig und können dazu beitragen solche Verstöße oder Missstände zu beseitigen.

Ein wesentliches Element, um etwaige Verstöße oder Missstände aufzudecken und zu beseitigen, ist die Kenntnis darüber sowie eine vertrauliche Kommunikation und der Schutz der Hinweisgebenden.

Neben der Möglichkeit, Ansprechpartner direkt bei TROPPER DATA SERVICE AG anzusprechen, ist Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, über ein Hinweisgebersystem („Whistleblowing“) Hinweise abzugeben. Sie können diese Hinweise auch anonym abgeben.

Die TROPPER DATA SERVICE AG hat dafür ein Hinweisgebersystem eingerichtet und zugleich entschieden, die KBHT Gruppe, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, aus Leverkusen und Neuss („KBHT“) als Kontaktperson und zur Einsichtnahme von eingehenden Hinweisen einzig Berechtigte in das Hinweisgebersystem mit einzubeziehen. Durch die fehlende direkte Möglichkeit der TROPPER DATA SERVICE AG eingehende Hinweise anzunehmen und einzusehen, wird im höchsten Maße Vertraulichkeit, Anonymität und Schutz der Hinweisgebenden sichergestellt.

Sollten Sie Ihren Hinweis an eine externe Stelle richten wollen, so stehen Ihnen hierzu folgende Stellen zur Verfügung:

  • Bundeskartellamt bei Hinweisen zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und gegen den EU Digital Markets Act (DMA)
  • Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) bei Hinweisen zu Verstößen im Bereich Banken, Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Wertpapierhandel
  • Bundesamt für Justiz bei Hinweisen zu sämtlichen Verstößen, die nicht einem der vorgenannten Bereiche zugeordnet werden kann

Wenn Sie Fragen zum Hinweisgebersystem haben, richten Sie diese bitte an:

Herr Jirka Liske (TROPPER DATA SERVICE AG) jliske@tropper.de

Herr Thomas Better (KBHT) thomas.better@kbht.de